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Neuerungen Beschäftigungsmaterial für Schweine
03.01.2022

„Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial haben, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient. Als Beschäftigungsmaterial […] kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen.“ (* Hinweis: Die Anforderungen "organisch" und "faserreich" gelten ab dem 01.08.2021)

Quelle: Laves Niedersachsen, 2021

 

 

Einteilung verschiedener Beschäftigungsmaterialien

Beschäftigungsmaterial

untersuchbar

bewegbar

veränderbar

organisch/ faserreich

Bemerkung

Stroh, Heu, Maissilage, Luzerne

ja

ja

ja

ja

Diätische Wirkung, essbar

Torf, Hobelspäne

ja

ja

ja

ja

Torf essbar

Baumwollseile, Jutesäcke

ja

ja

ja

ja

-

Strohpressling, Knabber Luzie

ja

ja

ja

ja

Diätische Wirkung, essbar

Pellets/ Cobs aus Stroh, Heu, Luzerne

ja

ja

ja

ja

Diätische Wirkung, essbar

Holz (Weichholz)

ja

ja

ja

ja

Unbehandeltes, frisches Holz verwenden

Metallketten, Futterketten, Kunststoffobjekte

ja

ja

nein

nein

Erfüllen die rechtlichen Mindestanforderungen nicht mehr

Quelle: bearbeitet nach Laves Niedersachsen, 2021

 

Beißhölzer sind weiterhin (mit Einschränkungen) zugelassen, wenn diese bewegbar, untersuchbar und innerhalb weniger Tage zerkaubar sind. Außerdem muss es sich um Weichholz, wie z.B. Pappel oder Fichte handeln. Bei einer Darreichung in einem Knabberrohr muss die Öffnung so eingestellt sein, dass die Tiere das Holzstück mit dem Maul umschließen können. Wird das Holz an Ketten angeboten, muss die Einbauhöhe beachtet werden, damit es sich um ein bodennahes Angebot (Unterkante Rüsselscheibe in normaler Haltung) handelt. Die Maximalhöhe der angebotenen Beschäftigungsmaterialien sollte sich somit an der Größe der Tiere orientieren, das heißt, dass auch das kleinste Tier in der Bucht Zugang haben sollte. Ein Beschäftigungsplatz (z.B. Holzstück oder Baumwollseil) reicht für max. zwölf Tiere aus. Die Berechnung für Raufen und Raufutterautomaten ergibt sich anhand der Fressplatzbreite (Mastschwein 61 – 120kg = 33cm) und der Darreichungsform (freistehend, hängend, offene oder geschlossene Seitenwände, Platzierung in der Bucht).

 

 

Maximale Anzahl Mastschweine (60- 120kg) je Objekt

Breite bzw. Durchmesser

Raufen / Tröge, wandständig, geschlossene Seitenwände

Raufen / Tröge, wandständig, offene Seitenwände

Raufen / Tröge, freistehend oder hängend, geschlossene Seitenwände

Raufen / Tröge, freistehend oder hängend, offene Seitenwände

Rundbehälter freistehend, hängend oder Boden-fütterung

bis 20cm

12

36

24

48

60

> 20 bis 30cm

12

36

24

48

72

> 30 bis 40cm

12

36

24

60

84

> 40 bis 50cm

12

48

24

72

96

> 50 bis 60cm

12

48

24

72

108

> 60 bis 70cm

24

48

48

84

120

> 70 bis 80cm

24

48

48

84

132

> 80 bis 90cm

24

60

48

96

144

> 90 bis 100cm

36

60

72

108

156

Quelle: Laves Niedersachsen, 2021

 

 

Für Teilnehmer der Initiative Tierwohl muss das gesetzliche Beschäftigungsmaterial getrennt von dem geforderten Raufutter aus der ITW Runde 3.0 angeboten werden.

Da es sich bei der Bewertung oft um eine betriebsindividuelle Einschätzung der entsprechenden Kontrolleinheit handelt, lässt sich keine Pauschalaussage für alle Betriebe treffen.

 

Bei weiteren Fragen könnt Ihr euch gerne an uns wenden.

 

Eure Erzeugergemeinschaft

  • Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG
  • Westerbakumer Str. 2
  • 49456 Bakum
  • 0 44 46 / 96 86-0
  • 0 44 46 / 96 86-50