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Tierschutzleitlinie für die Rinderhaltung
05.08.2020

Die Tierschutzleitlinie führt auf, welche Mindestanforderungen an die Haltung von Rindern nach § 2 Tierschutzgesetz zu erfüllen sind. Diese Leitlinie soll Behörden und Tierhaltern eine Hilfestellung sowohl für Neu- und Umbauten, als auch für bestehende Altbauten geben. Werden die Mindestanforderungen nach Ablauf der Übergangsfrist in bereits bestehenden Beständen nicht erfüllt, kann ggf. eine Einzelfallbeurteilung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen werden.

 

Eingegangen wird hierbei auf die folgenden Punkte:

  • Tierhaltersachkunde
  • Tierkontrolle
  • Gesundheitsvorsorge
  • Allgemeines zum Tierverhalten und zu den Haltungssystemen
  • Beschreibung der einzelnen Haltungsformen
  • Besondere Einrichtungen (Krankenbucht, Abkalbebucht)
  • Futter- und Wasserversorgung
  • Eingriffe am Tier (Enthornung, Tierkennzeichnung)
  • Nottötung
  • Umgang mit verletzten Tieren
  • Tiertransport
  • Übergangsfristen für bestehende Bestände

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Hier gelangen Sie zur Tierschutzleitlinie Rinderhaltung

 

 

 

 

 

  • Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG
  • Westerbakumer Str. 2
  • 49456 Bakum
  • 0 44 46 / 96 86-0
  • 0 44 46 / 96 86-50