Die Tierschutzleitlinie führt auf, welche Mindestanforderungen an die Haltung von Rindern nach § 2 Tierschutzgesetz zu erfüllen sind. Diese Leitlinie soll Behörden und Tierhaltern eine Hilfestellung sowohl für Neu- und Umbauten, als auch für bestehende Altbauten geben. Werden die Mindestanforderungen nach Ablauf der Übergangsfrist in bereits bestehenden Beständen nicht erfüllt, kann ggf. eine Einzelfallbeurteilung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen werden.
Eingegangen wird hierbei auf die folgenden Punkte:
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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