Ab dem 04.10.2011 werden deutschlandweit neue Schätzformeln zur Klassifizierung von Mastschweinen und daraus bedingt neue Abrechnungsmasken Anwendung finden.
Die bisher gültigen Schätzformeln zur Ermittlung des Magerfleischanteiles bei der FOM- Klassifizierung und der Teilstückgewichte bei der Auto-FOM Klassifizierung beruhen auf Feinzerlegungsergebnisse aus dem Jahr 1997. Das damals verwendete Tiermaterial entspricht aber nicht mehr der heutigen Genetik.
In der jetzt abgeschlossenen Kulmbacher Klassifizierungsstudie, die das EU Genehmigungsverfahren durchlaufen hat, wurden die Berechnungsformeln zur Ermittlung des Magerfleischanteiles und der Teilstückgewichte auf Datengrundlage einer Computertomografie (CT) und einer Teilstückzerlegung von 300 ausgesuchten Schlachtschweinen neu errechnet.
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Formelumstellung als Durchschnittswerte angegeben:
| Schätzformeleffekte Schätzformelbedingte Änderungen der Teilstückgewichte, ausgedrückt als Mittelwert. Stichprobe: 40.000 Datensätze der Westfleisch mit jeweils 127 Original Autofom-1-Messwerten, Formeln: MRI Kulmbach. | |||
| bisher | Neu | Differenz | |
| Schlachtgewicht kg | 95,94 (+/- 6,7 kg) |
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| Schinken kg | 18,3 | 18,0 | -0,29 |
| Schulter kg | 8,3 | 8,9 | 0,59 |
| Lachs/ Kotelett kg | 7,1 | 7,1 | 0,01 |
| Bauch kg | 15,2 | 14,1 | -1,11 |
| Muskelfleisch Bauch % | 52,3 | 56,5 | 4,16 |
Der Magerfleischanteil (MFL %) nach FOM hat sich aus den Stichproben um 0,60 % verbessert.
Diese Änderungen haben teilweise erhebliche Auswirkungen auf die bezahlungsrelevanten Größen Magerfleischanteil und Teilstückgewicht.
Die Schlachthöfe werden daher zum 04.10.11 neue Abrechnungsmasken anwenden. Obwohl die Thematik seit langen bekannt ist, hat die Schlachtindustrie ihren neuen Abrechnungsmasken erst sehr kurzfristig bzw. noch gar nicht endgültig vorgelegt.
Tendenzen einer möglichen neuen Maske aus bisher vorliegenden Vorgaben sind jedoch erkennbar:
Bei der Berechnungsgrundlage FOM wird der Basiswert von derzeit 56 % auf 57 % ansteigen.
Der optimale Gewichtsbereich wird wahrscheinlich unverändert bleiben. Die Gewichtsabzüge außerhalb des Gewichtsbereichs werden steigen.
Bei der Ermittlung des Handelswertes nach AUTO-FOM gab es bisher keine Eingrenzung eines optimalen Gewichtsbereiches. Zukünftig wird es einen optimalen Gewichtsbereich geben, der zu Abzügen bei Nichteinhaltung führen wird.
Die Bedeutung eines optimalen Schinkengewichtes wird steigen.
Eine Anhebung der Systemobergrenze von derzeit 1,04 IXP/kg auf 1,05 IXP/kg ist wahrscheinlich.
Der Abzug des Korrekturgewichts für das Kopffleisch von derzeit 0,35 € Schwein wird nicht mehr erfolgen.
Da keine einheitliche Tendenz bei den Abrechnungsmasken vorliegt, werden wir zunächst die jeweilige Maske des betreffenden Schlachtbetriebes an Sie weiterrechnen.
Sobald ein einheitliches Bild der Masken vorliegt und eventuell Anpassungen seitens der Schlachtbetriebe vorgenommen wurden, werden Vorstand und Aufsichtsrat über die zukünftige EZG-Maske beschließen.
Über die jeweilige Entwicklung werden Sie auf unserer Homepage informiert.
MFG
Der Vorstand